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Benutzerordnug
für die Kletterkatakomben
der
NaturFreunde Bayreuth
1. Benutzungsberechtigung
1.1. Benutzungsberechtigt
sind nur Personen mit einer gültigen Eintrittskarte. Die
Eintrittskarte muss während der Dauer des Aufenthalts in der
Boulderhalle jederzeit vorgelegt werden können. Die Benutzung
der Anlage ist kostenpflichtig. Die Preise für die
Benutzung ergeben sich aus der jeweils gültigen
Gebührenordnung . Die Benutzung der Boulderanlage ohne
gültige Eintrittskarte hat sofortiges Hausverbot und
eine Gebühr von 50€ zur Folge.
1.2. Kinder
bis zum vollendeten 14.Lebensjahr dürfen die Anlage nur unter
Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen
volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen
ausübt, benutzen. Jugendliche ab dem vollendetem 14.Lebensjahr
dürfen die Anlage auch ohne Begleitung der Eltern oder eines
sonstigen Aufsichtspflichtigen nach Vorlage einer entsprechenden
schriftlichen Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten benutzen. Entsprechende Formulare sind bei
uns erhältlich.
2. Zutritt
2.1. Während
der festgelegten Öffnungszeiten darf die Boulderanlage benützt
werden. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt
gegeben. Jeder Benutzer der Anlage erklärt sich mit der
Benutzerordnung einverstanden. Außerhalb der Schulnutzung und
offiziellen Öffnungszeiten ist es für Schlüsselinhaber
zusätzlich möglich die Anlage zu benutzten. Schlüssel
für die Anlage können nur Mitglieder der Naturfreunde
Bayreuth halten. Für den Schlüssel wird ein Pfand von
50€ hinterlegt, welches bei Rückgabe erstattet wird.
2.2. Der
Träger oder dessen Beauftragte sind berechtigt, die
Zutrittsberechtigung der Benutzer zu kontrollieren.
3. Kletterregeln
und Haftung
3.1. Der
Aufenthalt und die Benutzung der Boulderanlage erfolgen
ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene
Verantwortung.
3.2. Eltern
und Aufsichtsberechtigte haften für Ihre Kinder bzw. die Ihnen
anvertrauten Personen. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre sind
während Ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu
beaufsichtigen. Der Aufenthalt von Kleinkindern in der Anlage ist
verboten. Das Spielen in der Boulderanlage ist untersagt.
3.3. Künstliche
Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern
oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen
verletzen oder gefährden. Der Träger übernimmt keine
Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.
3.4. Lose
oder beschädigte Griffe oder sonstige Mängel an der Wand
sind in das ausgelegte Hallenbuch einzutragen
4. Veränderungen, Beschädigungen, Sauberkeit
4.1. Es
darf nur mit Hallensportschuhen oder Kletterschuhen geklettert
werden.
4.2. Barfußklettern
oder das Klettern in Strümpfen ist verboten.
4.3. Tritte
und Griffe dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch
verändert oder beseitigt werden.
4.4. Die
Kletteranlage ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln.
Abfälle sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.
4.5. Das
Mitnehmen von Tieren in die Anlage ist verboten.
4.6. Lebensmittel
und Taschen bzw. Rucksäcke sind in den Umkleiden zu lassen.
4.7. Fahrräder
müssen vor der Kletteranlage abgestellt werden. Sie dürfen
nicht mit in die Anlage genommen werden. Eine Haftung für
Beschädigung oder Diebstahl wird nicht übernommen.
4.8. Das
Rauchen ist im gesamten Gebäude und auf dem Gelände der
Schule untersagt.
4.9 Der Gebrauch von Magnesia ist nur in Form von Chalkballs oder flüssigem Chalk erlaubt.
4.10. Auf
Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist
selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung
übernommen. Wertgegenstände können in die
Boulderhalle mitgenommen werden.
5. Hausrecht
5.1. Das
Hausrecht über die Kletteranlage übt der Rektor der
Schule Eckersdorf und der Vorsitzende der Ortsgruppe Bayreuth der
Naturfreunde und die von ihm Bevollmächtigten aus. Ihren
Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
5.2. Wer
gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann vom Träger
dauernd oder auf Zeit von der Benutzung der Kletteranlage
ausgeschlossen werden. Das Recht des Trägers, darüber
hinaus gehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon
unberührt.
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