1.
Das Naturfreundehaus ist Eigentum der NaturFreunde Deutschlands, Ortsgruppe Bayreuth e.V. Der Hausreferent und der
Hausdienst sind ehrenamtlich tätig.
2.
Das Naturfreundehaus steht allen Mitgliedern der internationalen
Naturfreundebewegung zur Benützung offen.
Nichtmitglieder werden aufgenommen, soweit Platz für sie
vorhanden ist. Bevorzugten Anspruch auf einen Schlafplatz haben
Kranke und Verletzte, deren Abtransport nicht sofort möglich
ist und Rettungsmannschaften.
3.
Von jedem Besucher des Hauses wird erwartet, daß er dem
Charakter und den Bestrebungen unserer Organisation Rechnung
trägt. Sitten und Gebräuche der umliegenden Ortschaften
dieses Hauses sind zu achten. Ruhestörendes Lärmen im
Haus und in dessen Umgebung ist zu unterlassen. Das gesamte Haus ist raucherfreie Zone.
4.
Schlafgelegenheiten in Betten wird nur nach vorheriger Anmeldung beim
Hausreferenten oder dessen Beauftragten gewährt. Verbindlich
bestätigte Vorausbestellungen haben Vorrang.
5.
Die Nachtruhe beginnt um 23.00 Uhr. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung
des Hausreferenten oder des Hausdienstes und Absprache mit den anderen Gästen möglich.
6.
Jeder Schlafgast muß sich bei seiner Ankunft in das
Fremdenbuch eintragen, um der gesetzlichen Meldepflicht zu genügen.
7. Tiere dürfen in Küchen, Schlaf- und Sanitärräumen nicht mitgenommen werden.
8.
Die Verwendung von Gaskochern, elektrischen Koch- und
Heizgeräten sind nicht gestattet. Sonstige elektrische Geräte
nur mit Zustimmung des Hausdienstes.
9.
Selbstversorgern steht die Selbstversorgerküche kostenlos zur Verfügung. Die Benützungsbestimmungen
enthält ein besonderer Aushang.
10.
Getränke, die am Haus erhältlich sind, dürfen
grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Bei Verstoß kann vom
zuständigen Hausdienst ein Gebühr erhoben werden.
11.
Die am Haus ausgehängten Anordnungen zur Mülltrennung sind
strikt einzuhalten. Bei Nichteinhaltung kann eine Mülltrenn- und
Beseitigungsgebühr erhoben werden.
12. Die Schlafplätze werden vom Hausreferenten oder vom Hausdienst zugewiesen.
13. Die Schlafräume müssen am Tag der Abreise spätestens um 10.00 Uhr früh geräumt sein.
14. Vor der Abreise hat der Gast alle von ihm benutzten Räume ordnungsgemäß gekehrt und gewischt zu übergeben.
15. Die Schlafräume sind keine Aufenthaltsräume und dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden.
16. Essen, Trinken, Rauchen und offenes Licht in den Schlafräumen ist verboten.
17.
Die ausgehändigten Haus- und Zimmerschlüssel sind vor
der Abreise dem Hausreferenten zu übergeben. Die
Schlösser der Türen sind mit einer
Generalschließanlage versehen. Bei Verlust des
Schlüssels ist voller Ersatz für das Auswechseln der
betreffenden Schlösser zu leisten.
18.
Jedes Mitglied der NaturFreunde muss sich mit einem gültigen Mitgliedsausweis ausweisen.
19. Offene Feuerstellen (auch Holzkohlengrills) sind wegen der Lage am Waldrandnur auf Anfrage gestattet.
20.
Für die Einhaltung und Durchführung der Hausordnung und
sonstiger Bestimmungen ist der Hausreferent oder der
Hausdienst verantwortlich. Seinen Anweisungen ist folge zu
leisten. Bei groben Verstößen kann der Hausreferent
oder der Hausdienst von seinem Hausrecht Gebrauch machen.
21.
Wird das bestellte Zimmer nicht benützt oder reist der Gast
vorzeitig ab, so haftet er für den Schaden, den der Verein
dadurch erleidet. Die Anzahlung kann dazu einbehalten werden.
22.
Der Benutzer des Hauses hat allen Schaden zu ersetzen, der durch
sein Verhalten dem Hauseigentümer oder Dritten bei der Benutzung
des Hauses und des Grundstückes entsteht. Für das
Eigentum des Besuchers wird vom Hauseigentümer keine
Haftung übernommen.
23.
Benutzer des Hauses haften in eigener Verantwortung für
Unfälle jeglicher Art, die von ihm veranlasst, im Haus und auf dem
Grundstück entstehen, in voller Höhe.
24.
Der Benutzer des Hauses hat, soweit kein grob fahrlässiges
Verhalten des Hauseigentümers vorliegt, den
Hauseigentümer von allen Ansprüchen freizustellen.
25. Der Benutzer des Hauses erkennt die in der Hausordnung aufgeführten Bedingungen voll an.
26. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Bayreuth.