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Mitgliedsbeiträge ab 2009 |
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Montag, 10 März 2008 |
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Ab 2009 gelten neue Beitragskategorien und auch neue Beiträge:
| Beitragskategorie |
Mitgliedsbeitrag
pro Jahr
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Davon an
Landesverband |
Davon an
Bundesgruppe |
| E-Mitglied |
60,00 €
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20,00 €
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20,00 €
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| F-Mitglied |
85,00€ |
30,00 €
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30,00 € |
| K/J-Mitglied |
25,00 €
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5,00 €
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10,00 €
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Erklärung:
E-Mitglied:
Erwachsenes Einzelmitglied über 18 Jahre, sofern nicht unter K/J, . Alleinerziehende/r mit Kindern und Jugendlichen für die Kindergeld bezogen wird.
F-Mitglied:
Mindestens zwei Erwachsene (Ehepaare mit/ohne Kinder/Jugendliche*), Lebensgemeinschaften -unter gleicher Adresse gemeldet- mit/ohne Kinder/Jugendliche *).
*) Kinder und Jugendliche für die Kindergeld bezogen wird.
K/J-Mitglied:
Kinder und Jugendliche für die Kindergeld bezogen wird - umfasst auch Zivil- und Wehrdienstleistende - (Einzelmitglieder)
Weitere Bedingungen:
1. Der Beitrag ist bis zum 31.01. des laufenden Jahres zu zahlen.
2. Einen Ausweis erhält nur wer den Beitrag rechtzeitig bezahlt hat.
3. Neumitglieder werden nur noch mit Beitragseinzugsermächtigung aufgenommen.
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